Haushaltsauflösung nach einem Todesfall

Ruhiges Wohnzimmer mit Sessel am Fenster im Nachmittagslicht

Wir räumen die Wohnung oder das Haus Ihres verstorbenen Angehörigen – sorgfältig, diskret und zum Festpreis. Im Heidekreis und Umgebung, von Bispingen aus.

Wenn ein Mensch stirbt, bleibt neben der Trauer viel zu organisieren. Die Wohnung muss oft schnell frei werden – weil der Mietvertrag endet, das Haus verkauft werden soll oder die Erben weit entfernt wohnen. Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab: vom ersten Gespräch bis zur besenreinen Übergabe.

Was wir für Sie übernehmen

  • Besichtigung vor Ort – kostenlos und unverbindlich
  • Schriftlicher Festpreis ohne Nachberechnung, innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung
  • Nur was weg soll: Möbel und Gegenstände, die bleiben sollen, stellen Sie vorher separat oder markieren sie deutlich. Details und individuelle Wünsche besprechen wir gerne bei der Besichtigung
  • Faire Wertanrechnung für verwertbare Möbel und Gegenstände – direkt im Angebot verrechnet
  • Fachgerechte Entsorgung von allem, was nicht mehr gebraucht wird
  • Besenreine Übergabe – wie Übergabe und Abnahme ablaufen, vereinbaren wir individuell mit Ihnen. Sie müssen nicht vor Ort sein
  • Auf Wunsch: Grundreinigung, kleinere Schönheitsreparaturen und Transporte zu Angehörigen

So läuft es ab

1. Anfrage

Sie schildern uns kurz die Situation – am Telefon oder über das Formular, gern mit ein paar Fotos. Wir vereinbaren einen Termin zur Besichtigung.

2. Besichtigung und Festpreis

Wir sehen uns Wohnung oder Haus an und besprechen, was bleiben soll. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein schriftliches Angebot – verwertbare Gegenstände sind bereits angerechnet.

3. Räumung und Übergabe

Zum vereinbarten Termin räumen wir, entsorgen fachgerecht und hinterlassen die Räume besenrein. Wie die Übergabe abläuft, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Was Sie vor der Räumung klären sollten

Ist das Erbe angenommen?

Erben haben in der Regel sechs Wochen Zeit, ein Erbe auszuschlagen – etwa wenn Schulden zu erwarten sind. Wer in dieser Zeit Gegenstände aus dem Nachlass verkauft oder verwertet, kann damit das Erbe annehmen. Sind Sie noch unsicher, lassen Sie sich vor der Räumung beraten, zum Beispiel beim Nachlassgericht oder bei einem Anwalt.

Mietwohnung: Kündigung nach dem Tod

Tritt niemand aus dem Haushalt in den Mietvertrag ein, geht er auf die Erben über. Erben und Vermieter können dann innerhalb eines Monats, nachdem sie davon wissen, mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB) – für Mieter sind das rund drei Monate. Bis dahin muss die Wohnung geräumt übergeben werden. Manche Vermieter stimmen bei früherer Übergabe einem vorzeitigen Ende zu – fragen lohnt sich.

Persönliches zuerst heraussuchen

Testament, Versicherungs- und Bankunterlagen, Fotos und Erinnerungsstücke sollten Sie vor dem Räumungstermin an sich nehmen.

Nicht alles soll geräumt werden?

Möbel oder Gegenstände, die in der Wohnung bleiben sollen – etwa für Angehörige, den Käufer oder den Nachmieter –, stellen Sie bitte vor der Räumung separat oder markieren sie deutlich. So ist am Räumungstag für alle klar, was bleibt. Details und individuelle Wünsche besprechen wir gerne bei der Besichtigung.

Zimmer im Pflegeheim

Mit dem Tod endet auch der Heimvertrag, und das Zimmer muss meist innerhalb weniger Tage geräumt werden. Auch solche kleinen Räumungen übernehmen wir – sprechen Sie uns an.

Diese Hinweise geben einen ersten Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.

Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?

Zur Orientierung: Eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung liegt marktüblich meist zwischen 1.500 und 3.500 €, ein Einfamilienhaus zwischen 4.000 und 10.000 €.

Das sind Richtwerte. Was Ihre Haushaltsauflösung tatsächlich kostet, hängt vom tatsächlichen Aufwand ab: vom Umfang, von der Zugänglichkeit – Etage, Aufzug, Parkmöglichkeit –, von Keller, Dachboden oder Garage und davon, wie viel entsorgt werden muss. Verwertbare Möbel und Gegenstände können wir anrechnen; das senkt den Preis.

Nach der Besichtigung nennen wir Ihnen einen Festpreis. Verwertbare Gegenstände sind darin bereits angerechnet – es kommen keine Kosten nachträglich dazu. Anfahrtskosten berechnen wir nicht: Die Besichtigung ist kostenlos, und bei einem Auftrag ist die Anfahrt im Festpreis enthalten.

Im Heidekreis und Umgebung

Wir kommen aus Bispingen und sind im ganzen Heidekreis unterwegs, von Soltau und Schneverdingen bis Walsrode. Auch in den Nachbarkreisen – rund um Buchholz, Lüneburg und Uelzen – räumen wir Wohnungen und Häuser.

Häufige Fragen

Müssen wir bei der Räumung dabei sein?

Nein. Nach der Besichtigung genügt es, uns den Schlüssel zu überlassen. Wie Übergabe und Abnahme danach ablaufen – gemeinsam vor Ort oder anders –, vereinbaren wir individuell mit Ihnen.

Wir wohnen weit weg. Geht das trotzdem?

Ja. Für eine erste Einschätzung reichen ein Telefonat und ein paar Fotos. Die Besichtigung kann auch mit einer Vertrauensperson vor Ort stattfinden.

Was passiert mit Möbeln, die noch gut erhalten sind?

Verwertbare Möbel und Gegenstände rechnen wir im Festpreis an. Was keinen Abnehmer findet, wird fachgerecht entsorgt.

Wie schnell können Sie räumen?

Meist finden wir zeitnah einen Termin. Nennen Sie uns Ihren Wunschzeitraum – wir sagen Ihnen ehrlich, ob er passt.

Wer bekommt die Rechnung?

Die Rechnung geht an den Auftraggeber – meist ein Erbe, der für die Erbengemeinschaft handelt. Sprechen Sie uns an, wenn die Abrechnung anders laufen soll.

Wir sind für Sie da

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – gern mit ein paar Fotos. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.